Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 11 Ta 233/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Leistung der Unterschrift innerhalb der Beschwerdefrist; Möglichkeit der Nachholung der Leistung der ordnungsgemäßen Unterschrift nach Ablauf der Beschwerdeschrift; Bedeutung des Erfolgens der Zustellungen im Rahmen des ...
- Judicialis
GKG § 66 Abs. 3; ; ZPO § 176; ; ZPO §§ 233 ff.; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ZPO § 569; ; ArbGG § 72; ; ArbGG § 78
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 124 § 176
Zustellungen im Verfahren zur Überprüfung der Prozesskostenhilfe an Prozessbevollmächtigten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 27.08.2007 - 4 Ca 179/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 11 Ta 233/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06
Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 11 Ta 233/07
Das Bundesarbeitsgericht hat dabei mit Beschluss vom 19.07.2006 zum Aktenzeichen 3 AZB 18/06 klargestellt, dass die Zustellungen im Rahmen des Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren an den Prozessbevollmächtigten erfolgen müssen, wenn diese sich auch für das Prozesskostenhilfeverfahren bestellt haben. - LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2006 - 10 Ta 169/06
Prozesskostenhilfe - Rechtsmittel gegen Aufhebungsbeschluss - Zustellungsadressat …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 11 Ta 233/07
Der Prozessbevollmächtigte ist dabei bereits dann für das Prozesskostenhilfeverfahren bestellt, wenn der Prozesskostenhilfeantrag nicht von der Partei selbst, sondern von dem Prozessbevollmächtigten gestellt worden ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006, 10 Ta 116/06 sowie LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2006, 10 Ta 169/06). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 - 10 Ta 116/06
Zustellungsadressat eines Prozesskostenhilfeaufhebungsbeschlusses
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 11 Ta 233/07
Der Prozessbevollmächtigte ist dabei bereits dann für das Prozesskostenhilfeverfahren bestellt, wenn der Prozesskostenhilfeantrag nicht von der Partei selbst, sondern von dem Prozessbevollmächtigten gestellt worden ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006, 10 Ta 116/06 sowie LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2006, 10 Ta 169/06).
- LAG Hessen, 20.03.2017 - 10 Ta 68/17
Die Einlegung der sofortigen Beschwerde ist ein bestimmender Schriftsatz nach § …
Es erschließt sich nicht, weshalb ausgerechnet bei einem solch grundlegenden Schriftsatz von dem gesetzlich vorgesehenen Formerfordernis abgesehen werden soll (vgl. für die Form der Einlegung der Beschwerde LAG Rheinland-Pfalz 31. Oktober 2007 - 11 Ta 233/07 - Rn. 16, Juris;… GMP/Müller-Glöge ArbGG 8. Aufl. § 78 Rn. 21;… Lohmann in Prütting/Gehrlein § 569 ZPO Rn. 6) .